
Begleitetes Besuchsrecht & Übergabe
(UWB - Begleitung individuell)
Ein Besuchsrecht wird meistens von Gerichten oder Behörden festgelegt.
Der besuchsberechtigte Elternteil wird zur Wahrnehmung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit seinen Kindern von einer Fachperson begleitet. Gemeinsam mit dem besuchsberechtigten Elternteil und den Leistungsbestellern wird der Auftrag in Bezug auf das Besuchsrecht geklärt.
Bei der Begleitung kann sichergestellt werden, dass…
- den Bedürfnissen der Kinder entsprochen wird und Abmachungen eingehalten werden
- Krisensituationen entschärft und Ängste abgebaut werden
- die Kinder mit dem zu begleitenden Elternteil eine konfliktfreie Begegnung mit altersentsprechenden Aktivitäten erleben können
- der besuchsberechtigte Elternteil die bestmögliche pädagogische Unterstützung erhält
- der besuchsberechtigte Elternteil so angeleitet wird, damit er das Besuchsrecht zu einem späteren Zeitpunkt unbegleitet wahrnehmen kann