
Begleitung junger Erwachsener (BjE)
Das BjE wird in der Regel durch die betroffene Familie oder einer Behörde in Auftrag gegeben.
BjE bietet jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren die Möglichkeit, sich in ihrem neuen Umfeld als Erwachsene zurechtzufinden und Strategien zu dessen Bewältigung zu erarbeiten und anzuwenden. Sie werden in ihrer Selbständigkeit gestärkt und lernen, ihre persönliche, soziale und gesellschaftliche Verantwortung Schritt für Schritt wahrzunehmen.
Ein BjE ist angezeigt, wenn…
- junge Erwachsene keine Tagesstruktur haben
- junge Erwachsene ihren Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachkommen (Beruf, Administration, Haushaltsführung, Freizeit usw.)
- junge Erwachsene im Umgang mit Geld Schwierigkeiten haben
- junge Erwachsene straffällig geworden sind
- junge Erwachsene ihre Gesundheit gefährden
Ein BjE wird in der Regel - im Gegensatz zu einer SpF - in Zusammenarbeit mit den jungen Erwachsenen erfolgen. Dies ist vor allem dann angezeigt, wenn junge Erwachsene bereits in einem eigenen Haushalt wohnen.