Auf braunem Holz liegt ein weisses Papier mit schwarzen Figuren bedruckt, die Vater, Mutter, Kind symbolisieren. Das Papier ist so durchgerissen, dass ein Elternteil abgetrennt ist

Begleitetes Besuchsrecht & Übergabe

(UWB - Begleitung individuell)

Ein Besuchsrecht wird meistens von Gerichten oder Behörden festgelegt.

Der be­suchs­berechtigte Elternteil wird zur Wahr­nehmung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit seinen Kindern von einer Fachperson begleitet. Gemeinsam mit dem be­suchs­berechtigten Elternteil und den Leistungsbestellern wird der Auftrag in Bezug auf das Besuchsrecht geklärt.

Bei der Begleitung kann sichergestellt werden, dass…

  • den Bedürfnissen der Kinder entsprochen wird und Abmachungen eingehalten werden
  • Krisensituationen entschärft und Ängste abgebaut werden
  • die Kinder mit dem zu begleitenden Elternteil eine konfliktfreie Begegnung mit altersentsprechenden Aktivitäten erleben können
  • der besuchsberechtigte Elternteil die bestmögliche pädagogische Unterstützung erhält
  • der besuchsberechtigte Elternteil so angeleitet wird, damit er das Besuchsrecht zu einem späteren Zeitpunkt unbegleitet wahrnehmen kann